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   VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209   

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VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209 (https://dejure.org/2019,42321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2019 - 3 CE 19.2209 (https://dejure.org/2019,42321)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2019 - 3 CE 19.2209 (https://dejure.org/2019,42321)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 33 Abs. 2
    Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach erfolgter Stellenbesetzung

  • rewis.io

    Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach erfolgter Stellenbesetzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2
    Einstweilige Anordnung im Konkurrentenverhältnis; Stelle eines Richters am Bayerischen Obersten Landesgericht (Dienstort: Bamberg); Fehlendes Rechtsschutzinteresse nach Ernennung der ausgewählten Mitbewerber; einstweilige Anordnung; Bewerbungsverfahrensanspruch; ...

  • rechtsportal.de

    GG Art. 33 Abs. 2
    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Konkurrentenverhältnis im Verfahren um die Besetzung einer Richterstelle am Bayerischen Obersten Landesgericht; Bewertung des Rechtsschutzinteresses nach erfolgter Stellenbesetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1523

    Leistungsvergleich im Konkurrentenstreit

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209
    Die dagegen erhobenen Beschwerden wies der Senat mit Beschlüssen vom 7. November 2019 zurück (Dienstort München: 3 CE 19.1523; Dienstort Nürnberg: 3 CE 19.1730).

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts (AN 1 E 19.287) aufzuheben und das Verfahren mit den Verfahren AN 1 E 18.2501 (3 CE 19.1523) und AN 1 E 19.286 (3 CE 19.1730) zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden.

    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, dass es sich bei dem Bewerbungsverfahren der Dienstorte München, Nürnberg und Bamberg um ein einheitliches Verfahren mit einem einheitlichen Streitgegenstand handele, wird auf die Ausführungen des Senats in den Verfahren hinsichtlich des Dienstortes München und Nürnberg verwiesen (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 und 3 CE 19.1730 - jeweils BA S. 4 unter 1.1).

    Der Antrag, das Verfahren mit den Verfahren AN 1 E 18.2501 (3 CE 19.1523) und AN 1 E 19.286 (3 CE 19.1730) zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, bleibt ohne Erfolg.

    Zum anderen ist die Verfahrenstrennung sachgerecht (vgl. dazu BayVGH, B.v. 7.11.2019 a.a.O.).

    Damit ergibt sich ein Streitwert in Höhe von 26.803,29 Euro (vgl. BayVGH, B.v. 7.11.2019 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 07.11.2019 - 3 CE 19.1730

    Einstweilige Anordnung wegen Konkurrentenverhältnis in

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209
    Die dagegen erhobenen Beschwerden wies der Senat mit Beschlüssen vom 7. November 2019 zurück (Dienstort München: 3 CE 19.1523; Dienstort Nürnberg: 3 CE 19.1730).

    den Beschluss des Verwaltungsgerichts (AN 1 E 19.287) aufzuheben und das Verfahren mit den Verfahren AN 1 E 18.2501 (3 CE 19.1523) und AN 1 E 19.286 (3 CE 19.1730) zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden.

    Soweit sich der Antragsteller darauf beruft, dass es sich bei dem Bewerbungsverfahren der Dienstorte München, Nürnberg und Bamberg um ein einheitliches Verfahren mit einem einheitlichen Streitgegenstand handele, wird auf die Ausführungen des Senats in den Verfahren hinsichtlich des Dienstortes München und Nürnberg verwiesen (BayVGH, B.v. 7.11.2019 - 3 CE 19.1523 und 3 CE 19.1730 - jeweils BA S. 4 unter 1.1).

    Der Antrag, das Verfahren mit den Verfahren AN 1 E 18.2501 (3 CE 19.1523) und AN 1 E 19.286 (3 CE 19.1730) zur gemeinsamen Entscheidung zu verbinden, bleibt ohne Erfolg.

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209
    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch allenfalls durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, aber nur dann, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 27; vgl. auch BVerfG, B.v. 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209
    Nach erfolgter Stellenbesetzung fehlt es am Rechtsschutzinteresse für den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Dienstortes Bamberg (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 3 CE 16.1812 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 03.07.2019 - 3 CE 19.1118

    Bewerbung um einen Dienstposten, hier: Sachgebietsleitung im Finanzamt

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209
    Die jährliche Sonderzahlung (Art. 82 ff. BayBesG) ist anteilig zu berücksichtigen (BayVGH, B.v. 3.7.2019 - 3 CE 19.1118).
  • BVerfG, 02.05.2016 - 2 BvR 120/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einstweiligen Rechtsschutzes in

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209
    Ein unterlegener Bewerber kann seinen Bewerbungsverfahrensanspruch allenfalls durch eine Anfechtungsklage gegen die Ernennung weiterverfolgen, aber nur dann, wenn er unter Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG daran gehindert worden ist, seine Rechtsschutzmöglichkeiten vor der Ernennung auszuschöpfen (BVerwG, U.v. 4.11.2010 - 2 C 16.09 - juris Rn. 27; vgl. auch BVerfG, B.v. 2.5.2016 - 2 BvR 120/16 - juris Rn. 5).
  • VGH Bayern, 03.11.2016 - 3 CE 16.1812

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.11.2019 - 3 CE 19.2209
    Nach erfolgter Stellenbesetzung fehlt es am Rechtsschutzinteresse für den Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung hinsichtlich des Dienstortes Bamberg (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5.12 - juris Rn. 16; BayVGH, B.v. 3.11.2016 - 3 CE 16.1812 - juris Rn. 3).
  • VG Ansbach, 17.12.2020 - AN 1 E 20.02261

    Unzulässige Besserstellung schwerbehinderter Bewerber

    Da diese Beförderung nicht mehr rückgängig gemacht werden könnte (vgl. BayVGH, B.v. 11.11.2019 - 3 CE 19.2209 - juris Rn. 12), würde sich der um die Beförderungsauswahl geführte Rechtsstreit mit der endgültigen Besetzung der ausgeschriebenen Stelle (durch die Beförderung der Beigeladenen) erledigen (BayVGH, a.a.O.; BVerwG, B.v. 15.5.2017 - 2 B 74/16 - juris Rn. 6; U.v. 4.11.2010 - 2 C 16/09 - juris Rn. 27; B.v. 30.6.1993 - 2 B 64/93 - juris Rn. 6).
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